Was ist der Unterschied zwischen einem E-Bike und einem Pedelec?
Auch wenn umgangssprachlich immer von dem Begriff E-Bike die Rede ist, meinen die meisten wohl den Begriff Pedelec. Beim Pedelec wird nur dann eine Unterstützung beim Fahren gegeben, wenn auch zusätzlich in die Pedale getreten wird. Bei einem Pedelec steht also der Antrieb im Vordergrund, in die Pedale treten müssen Sie trotzdem. Die Pflicht, einen Helm zu tragen, besteht hier nicht, das Tragen eines Helms beim Fahren wird jedoch empfohlen.
Im Unterschied zum Pedelec fährt das E-Bike komplett ohne zusätzliche Leistung. Die Motorunterstützung für den Fahrer bzw. die Fahrerin liegt bei bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Der Motor unterstützt den Fahrer bzw. die Fahrerin bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. E-Bikes im engeren Sinn ähneln also eher einem Kleinkraftrad wie einem Mofa oder Roller, als einem Pedelec, da sie ohne zusätzliche Trittleistung mit einem Motor fahren.
Ähnlich verhält es sich mit dem S-Pedelec. Die schnellen Pedelecs fahren bis zu 45 km/h schnell; als Halter:in brauchen Sie eine entsprechende Betriebserlaubnis, als S-Pedelec-Fahrer mindestens einen Führerschein der Klasse AM. In beiden Fällen ist ein Versicherungskennzeichen nötig und es gilt Helmpflicht – achten Sie auf einen geeigneten Schutzhelm bzw. Fahrradhelm. Im Unterschied zum Pedelec hat das S-Pedelec im Durchschnitt eine Dauermotorleistung von bis zu 500 Watt.
Tipp: Sollten Sie noch auf der Suche nach einem für Sie geeigneten Helm sein, sollten Sie auf verschiedene Dinge achten. Wichtig ist, dass der Helm passgenau auf Ihrem Kopf sitzt und dass er gut verarbeitet ist. Besonders beim Kauf des ersten Fahrradhelms ist es ratsam, sich in einem Geschäft zu den Modellen beraten zu lassen. Probieren Sie einen Helm auf, schütteln Sie bei offenem Kinnverschluss einmal kräftig mit dem Kopf. Der Fahrradhelm darf dabei nicht verrutschen. Weiterhin sollten Sie bei der Auswahl beispielsweise auf eine gute Belüftung sowie auf entsprechende Prüfzeichen und Normhinweise an den Modellen achten.
Hier finden Sie alle wichtigen Punkte auf einen Blick:
E-Bike |
Pedelec |
S-Pedelec |
Fahrrad mit Motor |
Fahrrad mit Hilfsmotor (Anschiebhilfe bis 6 km/h) |
Fahrrad mit stärkerem Motor |
Höchstgeschwindigkeit 25 km/h |
Höchstgeschwindigkeit 25 km/h |
Höchstgeschwindigkeit 45 km/h |
Versicherungskennzeichen erforderlich |
Ohne Versicherungskennzeichen |
Versicherungskennzeichen erforderlich |
Mindestens Mofa-Prüfbescheinigung |
Keine Führerscheinpflicht |
Führerschein Klasse AM |
Helmpflicht |
Keine Helmpflicht |
Helmpflicht |
Übrigens: E-Bikes und Pedelecs gelten als Fahrräder. Deshalb müssen sich Fahrer an die Regeln für Fahrräder im Straßenverkehr halten. Das bedeutet: Das Fahren auf Radwegen ist nicht nur erlaubt, sondern verpflichtend. S-Pedelecs hingegen zählen weder zu Fahrrädern noch zu Leicht-Mofas, weshalb die Regeln hier anders aussehen. Im Unterschied zu E-Bikes oder Pedelecs darf mit S-Pedelecs, die erhöhte Geschwindigkeiten erreichen können, nur auf den Straßen gefahren werden. Das Fahren auf Radwegen ist damit nicht erlaubt.