Betriebshaftpflicht für Freiberufler – 6 Fakten

Freiberuflich tätig sein: Flexibel die eigenen Arbeitszeiten bestimmen, eigenverantwortlich Projekte durchführen und die Arbeit mit Leidenschaft anpacken. Freiberufler haben viele Vorteile und Freiheiten. Doch wie es immer so ist, kommen mit diesen Vorteilen auch wichtige Einschränkungen. Wir erklären in diesem Magazinbeitrag in 6 Fakten, warum die Berufshaftpflicht eine der wichtigsten Versicherungen für eigenständig Arbeitende ist.

Ich bin freiberuflich tätig, weil ich Herr über meine eigene Arbeit sein will

Sie wächst langsam, aber stetig an – die Zahl der Freiberufler in Deutschland: Im Januar 2018 waren laut Statista über 1,4 Millionen Freiberufler gemeldet. Im Jahr davor waren es rund 1,38 Millionen. Der Löwenanteil lag im Jahr 2018 bei freien Kulturberufen (rund 329.000). Die zweite, große Berufsgruppe waren rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Berufe (146.000), kurz gefolgt von Heilberufen (145.000). Doch was genau zeichnet eigentlich die freiberufliche Tätigkeit aus und welche Berufsgruppen fallen darunter?

Als Freiberufler oder als Selbstständiger in einem freien Beruf wird jemand bezeichnet, der selbstständig einen nicht gewerblichen Beruf ausübt. Die berufliche Tätigkeit kann sich in verschiedenen Feldern abspielen:
– Wissenschaftlich
– Künstlerisch
– Erzieherisch
– Unterrichtend
– Schriftstellerisch

In einem freien Beruf zu arbeiten bedeutet, dass diejenige Person eine besondere Qualifikation oder eine besondere Begabung besitzt. Die Dienstleistungen werden häufig als Leistungen höherer Art bezeichnet. Genaueres dazu wurde im §18 EStG und im §1 PartGG festgehalten.

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Freiberufler, Selbstständiger oder doch Freelancer?

Worin sich der freischaffend Tätige von der Ausübung eines gewerblichen Berufs unterscheidet: Nun ja, letztlich trifft diese Entscheidung das Finanzamt, sobald die Selbstständigkeit angemeldet wird. Diese Unterscheidung ist gar nicht mal so unwichtig, denn sie entscheidet auch darüber, ob Gewerbesteuern gezahlt werden müssen oder nicht. Außerdem entscheidet das Knowhow darüber, ob es sich um einen freien Beruf handelt. Denn:
„Die Kenntnisse eines Freiberuflers müssen auf dem Niveau eines Hochschulstudiums sein.“

Dabei ist nicht vorgeschrieben, dass das fachliche Wissen auf einen Hochschulabschluss zurückzuführen sein muss. Auch Autodidakten oder Personen mit einer entsprechenden beruflichen Historie können als Freiberufler arbeiten – allerdings müssen das umfangreiche Wissen und die besondere Qualifikation gewährleistet sein.

Übrigens: Ein Freelancer hat nichts mit einem Freiberufler zu tun, auch wenn die Begriffe ähnlich sind. Ein Freelancer arbeitet als freier Mitarbeiter in einem Unternehmen. Freelancer sind mit einem Dienst- oder Werksvertrag in einem Unternehmen beschäftigt. Freiberufler sind vollständig eigenverantwortlich tätig.

Richtig versichern schützt die Existenz von Freiberuflern

Und jetzt Klartext: Bei allen Vorzügen, die durch die eigenverantwortliche Tätigkeit genießen kann – die richtige Versicherung sollte dabei nie vergessen werden. Denn Freiberufler haften in aller Regel mit ihrem gesamten Privatvermögen. Um dieses Risiko von den Schultern zu nehmen, kommt die Berufshaftpflichtversicherung zum Einsatz. In aller Regel sind diese Versicherungen trotz ihrer hohen Deckungssummen recht kostengünstig. Wir erklären in 6 Fakten, warum die Betriebshaftpflicht so wichtig ist und warum die wohl wichtigste Versicherung überhaupt ist.

6 Fakten zur Betriebshaftpflicht für Freiberufler

1. Missgeschicke passieren

Hat Ihnen schon einmal jemand gesagt: „Fehler? Mache ich nie!“ Nein? Kein Wunder, denn das wäre eine glatte Lüge. Egal, wie sorgfältig Sie vorgehen und wie akribisch Sie Ihre eigene Arbeit erledigen – vor Fehlern ist niemand gefeit. Das Risiko dabei einfach tragen? Sehr gefährlich, denn passiert ein Missgeschick, haften Freiberufler in aller Regel mit ihrem gesamten Privatvermögen. Das kann dann im Schadensfall schnell zur Insolvenz führen.

Gerade bei Schäden an Personen ist die richtige Versicherung extrem wichtig. Denn Personenschäden können in Millionenhöhe entstehen. Für die meisten Menschen ist so eine finanzielle Belastung nicht zu tragen. Besser ist es, die entsprechende Haftpflichtversicherung vorher abzuschließen, sodass sich Ihr Versicherer mit den Forderungen – falls es sich nicht um unberechtigte Ansprüche handelt – auseinandersetzen kann.

2. Im Fall der Fälle: Keine Rückendeckung vom Arbeitgeber

Haftung mit dem gesamten Vermögen – das ist existenzbedrohend. Damit das nicht so bleibt, können sich Selbstständige mit einer Berufshaftpflichtversicherung versichern. Statt der Rückendeckung vom Arbeitgeber, wie es in einem Angestelltenverhältnis der Fall wäre, bekommen Selbstständige die Rückendeckung von ihrem Versicherer. Die Betriebshaftpflichtversicherung springt dann ein, wenn im Zuge der beruflichen Tätigkeit Schäden beim Kunden entstanden sind.

3. Für alle Berufsgruppen wichtig

Einige Versicherungen im betrieblichen Bereich sind für bestimmte Berufsgruppen besonders wichtig. So sollten Dienstleister und beratende Berufe eine Berufshaftpflicht (Haftpflicht gegen Vermögensschäden) abschließen. Sie versichert Folgeschäden, die zum Beispiel aufgrund von falscher Beratung entstehen können. Bei der Betriebshaftpflichtversicherung ist es etwas anders: Jedem selbstständig Arbeitenden ist eine Betriebshaftpflichtversicherung dringend anzuraten. Denn obgleich der IT-Dienstleister die meisten Arbeiten im Homeoffice ausübt: Kommt es zur nicht fristgerechten Abgabe des Auftrags, kann der Kunde Schadensersatz fordern. Solche Situationen können vielfältig sein und im Regelfall passiert ein solches Missgeschick unverhofft.
Mehr zur Berufshaftpflicht für Kreativberufe erfahren Sie hier.

4. Versicherungsschutz zur Absicherung der Existenz

Eine Betriebshaftpflicht sichert nicht nur die Existenz innerhalb der ausgeübten Tätigkeit ab. Denn anders als es in aller Regel bei vielen Rechtsformen wie der GmbH oder UG ist, haften Selbstständige auch mit ihrem privaten Vermögen. Deshalb sichert die Betriebshaftpflicht nicht nur die berufliche Tätigkeit ab, sondern im Grunde auch die private, finanzielle Existenz.

Das klingt sehr dramatisch, doch die Schwere der Konsequenzen ist nicht von der Hand zu weisen: Ist jemand mit einer großen Schadensersatzforderung konfrontiert, so kann es Jahrzehnte dauern, bis er sich davon wieder erholt hat. Nicht selten sind auch nachfolgende Generationen von so einem schweren Schlag betroffen, wenn zum Beispiel die Schulden der Eltern an die Kinder vererbt werden.

5. Die Berufshaftpflicht schützt während der betrieblichen Tätigkeit

Sie ist das Pendant zur privaten Haftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz bei beruflichen Fehlern. Das heißt natürlich im Umkehrschluss, dass der private Bereich weiterhin von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt sein muss. Rundum versichert ist also nur, wer eine Haftpflicht im privaten Bereich und auch eine betriebliche Versicherung abgeschlossen hat. Wie bereits beschrieben ist auch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für bestimmte Branchen wichtig, da sie Vermögens(-folge)schäden abdeckt.

Versicherungen für Vermögensschäden werden häufig als Berufshaftpflichtversicherung bezeichnet. Das liegt daran, dass für einige Berufe eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist – zum Beispiel für Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte.

6. Ungeahnte Risiken für freischaffende Einzelkämpfer

Die Welt beschreibt einen interessanten Fall, der zeigt, wo sich in einer freiberuflichen Tätigkeit ungeahnte Risiken verstecken können. Zwar geht es dabei um die Klage gegen eine Agentur, jedoch lässt sich ein solcher Fall 1:1 auf eine freiberufliche Tätigkeit übertragen.

Die Welt berichtet von einer Schadensersatzforderung gegen eine Agentur, die den Buchstaben „w“ im Wort Schweißhunde in einem Jägerkalender vergessen hat. Das Ergebnis: 12.500 Euro mussten von der Versicherung gedeckt werden. Solche Vorkommnisse sind keine Einzelfälle. Ist die eigene Existenz nicht abgesichert, müssen diese Kosten alleine getragen werden. Dass es dabei durchaus auch um mehrere Millionen Euro gehen kann, ist nicht unüblich. Das ist vor allem bei Personenschäden der Fall, also wenn sich ein Kunde durch das eigene Verschulden verletzt.

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Zusätzlich zur Haftpflichtversicherung: Die betrieblichen Risiken absichern

Die Haftpflichtversicherung, die bei reinen Vermögensschäden schützt (auch „echte Vermögensschäden“ genannt), nennt sich Berufshaftpflichtversicherung. Gerade Berufe, die in beratenden Branchen arbeiten (vor allem Steuerberater, Notare, Apotheker usw.) können sich hier Absicherung holen. Diese Art von betrieblichen Risiken sind nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Denn bei Falschberatungen und Vermögensfolgeschäden kann es schnell sehr teuer werden. Genau wie es auch bei der Betriebshaftpflicht der Fall ist, übernimmt der Anbieter der Versicherung auch hier die Rolle eines passiven Rechtsschutzes: Sie prüft, ob die Ansprüche überhaupt gerechtfertigt sind. Deshalb ist es wichtig, dass die Versicherung von Anfang an mit im Boot ist.

Im Schadensfall einfach gut versichert

Betriebliche Haftpflichtversicherungen sind gerade für Einzelkämpfer enorm wichtig. Eine Betriebshaftpflicht gehört deshalb im gewerblichen Bereich zu den wichtigsten Versicherungen. Wir bei andsafe versichern Sie mit einem umfassenden Schutz zu einem starken Preis-Leistungs-Verhältnis. Weil wir wissen, dass Freischaffende alle Hände voll zu tun haben, ist der Weg zum Abschluss bei uns so kurz wie möglich:
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