Die Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt, wie die Hundehalterhaftpflicht, verschiedene Arten von Schäden ab, die durch Ihr Tier verursacht werden: Personenschäden, Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden.
In der Regel hilft Ihnen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung auch dabei, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Wenn Sie als Hundehalter also für einen Schaden zur Rechenschaft gezogen werden, den Ihr Hund jedoch gar nicht verursacht hat, erhalten Sie passiven Rechtsschutz durch die Tierhalterhaftpflicht.
Sowohl Hunde als auch Pferde können Sie nicht in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichern. Dennoch haften Sie als Tierhalter für Schäden, die durch diese entstehen. Deshalb ist es ratsam, für diese Tiere eine spezielle Tierhalterhaftpflicht abzuschließen – ansonsten kommen Sie als Besitzer in voller Höhe auf und das kann schnell teuer werden.
Alle Tiere, mit denen Sie ihren Lebensunterhalt verdienen, gelten als Nutztier – dazu zählen z. B. Pferde und Ponys, auf denen Sie als Reitlehrer Reitunterricht geben oder unter Umständen auch Hunde (bspw. Wachhunde). Für diese müssen Sie dann eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung abschließen.
Übrigens: Die Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert nicht nur Sie als Besitzer des Tieres, sondern auch fremde Personen, die sich um Ihr Tier kümmern. Haben Sie als Pferdebesitzer beispielsweise eine Reitbeteiligung, die ebenfalls Ihr Pferd pflegt, ist auch Sie während des Umgangs mit Ihrem Pferd versichert.