Hundehalterhaftpflicht, Hundehaftpflicht, Tierhaftpflicht – alles dasselbe?

Sie besitzen einen Hund und fragen sich, welche Versicherungen nötig sind? Schließlich gibt es alleine bei Haftpflichtversicherungen so viele verschiedene – oder? Wir erklären in diesem Magazinbeitrag alles rund um das Thema Hundehalterhaftpflicht, Hundehaftpflicht und Tierhalterhaftpflicht und beantworten die Frage, was diese Versicherungen abdecken.

Was ist eine Hundehaftpflicht?

Die Hundehaftpflicht leistet bei Schäden, die Ihr Hund Dritten zufügt. Dazu gehören sowohl Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden – diese Schadensarten sind in der Regel mitversichert. Je nach Anbieter und Tarif sind verschiedene Leistungen enthalten: Dazu zählt zum Beispiel die Abdeckung von Mietsachschäden, von Schäden, die durch ungewollte Deckakte entstehen oder auch von Schäden, die Ihr nicht angeleinter Hund einer anderen Person zufügt.

Eine Haftpflichtversicherung für Ihren Vierbeiner springt z. B. dann ein, wenn eine Fahrradfahrerin sich vor dem Bellen Ihres Hundes erschreckt und daraufhin stürzt. Durch diesen Unfall verletzt sich die Frau und das Fahrrad wird beschädigt. Dadurch, dass die Fahrerin verletzt wurde, kann sie längere Zeit nicht arbeiten. Schutz vor den hohen Kosten für diesen Schadensfall bietet dann die Hundehaftpflichtversicherung.

Haben Sie im Vergleich dazu jedoch keine Haftpflicht für Ihren Hund, müssen Sie als Hundehalter für diesen großen Schaden aufkommen – je nach Ausmaß können die finanziellen Folgen gravierend sein. Mehr Informationen dazu, was alles mit einer Hundehaftpflicht versichert ist, lesen Sie in unserem Magazinbeitrag.

Was ist der Unterschied zwischen einer Hundehalterhaftpflicht und einer Hundehaftpflicht?

Zwischen den Begriffen Hundehalterhaftpflicht und Hundehaftpflicht gibt es keinen inhaltlichen Unterschied. Sie gelten als Synonyme. Eine Hundehalterhaftpflicht bzw. Hundehaftpflicht bietet sowohl Versicherungsschutz für Hundehalter als auch für den Hund.

Ist eine Hundehaftpflicht Pflicht für meinen Hund in Deutschland?

Ob es für einen Hund Pflicht zur Versicherung gibt und wie diese dann aussieht, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In Bundesländern wie Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gibt es beispielsweise eine gesetzliche Pflicht für eine Hundeversicherung – hier muss jeder Hund versichert sein.

In anderen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht für bestimmte Hunderassen (meist für sogenannte gefährliche Hunde). Zu diesen Bundesländern zählen unter anderem Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In wenigen Bundesländern (beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern) ist eine Versicherung für Hunde nicht per se Pflicht.

Weitere Informationen über die gesetzlichen Regelungen den Bundesländern und welche Vorgaben jeweils für eine Hundehalterhaftpflicht gelten, finden Sie in unserem Magazinbeitrag Wo, wann und für wen ist eine Hundehalterhaftpflicht Pflicht?.

Was ist eine Tierhalterhaftpflicht?

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt, wie die Hundehalterhaftpflicht, verschiedene Arten von Schäden ab, die durch Ihr Tier verursacht werden: Personenschäden, Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden.

In der Regel hilft Ihnen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung auch dabei, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Wenn Sie als Hundehalter also für einen Schaden zur Rechenschaft gezogen werden, den Ihr Hund jedoch gar nicht verursacht hat, erhalten Sie passiven Rechtsschutz durch die Tierhalterhaftpflicht.

Sowohl Hunde als auch Pferde können Sie nicht in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichern. Dennoch haften Sie als Tierhalter für Schäden, die durch diese entstehen. Deshalb ist es ratsam, für diese Tiere eine spezielle Tierhalterhaftpflicht abzuschließen – ansonsten kommen Sie als Besitzer in voller Höhe auf und das kann schnell teuer werden.

Alle Tiere, mit denen Sie ihren Lebensunterhalt verdienen, gelten als Nutztier – dazu zählen z. B. Pferde und Ponys, auf denen Sie als Reitlehrer Reitunterricht geben oder unter Umständen auch Hunde (bspw. Wachhunde). Für diese müssen Sie dann eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung abschließen.

Übrigens: Die Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert nicht nur Sie als Besitzer des Tieres, sondern auch fremde Personen, die sich um Ihr Tier kümmern. Haben Sie als Pferdebesitzer beispielsweise eine Reitbeteiligung, die ebenfalls Ihr Pferd pflegt, ist auch Sie während des Umgangs mit Ihrem Pferd versichert.

Was ist der Unterschied zwischen einer Tierhalterhaftpflicht und einer Hundehalterhaftpflicht?

Bei dem Begriff „Tierhalterhaftpflichtversicherung“ handelt es sich um einen Oberbegriff für die speziellen Hundehalterhaftpflicht– und Pferdehalterhaftpflichtversicherungen. Diese Begriffe bezeichnen näher, für welche Tiere die Tierhaftpflicht gilt. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist demnach zeitgleich eine Tierhaftpflichtversicherung. Andersrum ist eine Tierhaftpflichtversicherung nicht zeitgleich eine Hundehaftpflichtversicherung, da es sich nur um einen Oberbegriff handelt und beispielsweise auch eine Pferdehaftpflichtversicherung gemeint sein kann.

Tipp: Beachten Sie, wenn Sie verschiedene Tarife bei der Suche nach der richtigen Versicherung vergleichen, dass der Tarif zu Ihnen und Ihrem Tier passt und dass die für Sie wichtigsten Leistungen auf jeden Fall enthalten sind. Beim Vergleich verschiedener Versicherungen sollten Sie beispielsweise darauf achten, welche Deckungssummen (also Versicherungssummen) angeboten werden. Die vereinbarte Deckungssumme zeigt an, wie viel die Versicherung im Einzelfall übernimmt. Da ein Schaden schnell teuer werden kann, sollten Sie eine ausreichend hohe Versicherungssumme wählen.

Welche Tiere benötigen welche Versicherung?

Nicht alle Tiere benötigen eine Tierhalterhaftpflicht. Im Vergleich zu Schäden, die zum Beispiel durch Ihren Hund entstanden sind, sind durch Kleintiere verursachte Schäden in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Zu diesen Tieren zählen zum Beispiel Katzen, Kaninchen, Vögel oder Hamster. Sollten die Tiere einen Schaden an Dritten anrichten, kommt die Privathaftpflicht für diese verursachten Schäden auf.

Achtung: Nicht alle Kleintiere fallen unter den Versicherungsschutz einer Privathaftpflichtversicherung. Dazu zählen beispielsweise auch die rund 1,3 Millionen Terrarientiere, die in Deutschland leben. Kleine exotische Haustiere wie Schlangen, Spinnen oder Skorpione sind nicht immer mitversichert – Tierhalter sollten also verschiedene Tarife vergleichen und sich in den Versicherungsbedingungen Ihrer Privathaftpflicht informieren.

Tierhalterhaftpflicht: mögliche Schadenbeispiele

Sachschaden: Hund zerstört Vase
Sie sind mit Ihrem eigenen Hund zu Besuch bei Freunden. Diese kamen kurz zuvor aus einem Urlaub wieder und haben sich von dort eine teure Vase als Andenken mitgebracht. Sie haben leider kurz nicht aufgepasst und schon ist es passiert: Der Hund hat die Vase umgestoßen und sie ist in tausend Teile zersprungen. Gut, dass Sachschäden in den Leistungen Ihrer Versicherung enthalten sind – sonst wäre es für Sie sehr teuer geworden.

Sachschaden: ein anderes Tier wird verletzt
Im Wald fühlt sich Ihr Hund besonders wohl – dort kann man schön weit laufen und gut spielen. Doch Sie sehen nicht, dass plötzlich ein anderer Hund da ist. Ihr Tier versteht sich gar nicht mit dem anderen Hund und fügt ihm eine Verletzung zu. Hier ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung bzw. Hundehaftpflicht-Versicherung sinnvoll, denn so eine Verletzung kann für den fremden Hund viele Tierarztbesuche nach sich führen, für die Sie sonst alle selbst aufkommen müssten.

Personenschaden: Ausritt mit dem Pferd
Sie sind mit Ihrem Pferd auf einem schönen Ausritt. Doch plötzlich erschrickt Ihr Pferd, tritt aus und trifft mit dem Huf einen Passanten. Die entstandenen Kosten, die durch diese Verletzung entstehen, belaufen sich auf mehrere tausend Euro. Haben Sie keine Tierhalter-Haftpflicht, müssen Sie diese Kosten übernehmen.

Gut versichert mit der Hundehaftpflichtversicherung von andsafe

Mit der Haftpflichtversicherung von andsafe sind Sie und Ihr Hund bestens abgesichert. Sie deckt Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden ab. Der Versicherungsschutz bietet viele Vorteile:

  • Ihre Hunde sind auch versichert, wenn sie ohne Leine und ohne Maulkorb laufen, auch in Bereichen, in denen Leinenpflicht gilt.
  • Für Ihren Hund besteht weltweiter Versicherungsschutz sowie Schutz bei Veranstaltungen wie Messen.
  • Wir versichern über 90 % aller Hunderassen und auch Welpen bis zu einem Alter von einem Jahr, solange sie im Besitz des Halters der Mutterhündin sind.
  • Auch Mietsachschäden sind im Rahmen unserer Haftpflicht versichert.

Bei unserer Haftpflicht können Sie wählen, ob Sie keine Selbstbeteiligung möchten oder eine Selbstbeteiligung von 150 Euro, 300 Euro oder 500 Euro. Zudem können Sie zwischen drei verschiedenen Deckungssummen für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden wählen: 10.000.000 Euro, 30.000.000 Euro oder 50.000.000 Euro.

Informieren Sie sich über unsere Hundehaftpflicht und berechnen Sie Ihren Beitrag direkt online.

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