Die Gesetze zum Halten eines Listenhundes hängen vom jeweiligen Bundesland ab. Wollen Sie sich einen Listenhund anschaffen, sollten Sie sich vorab gut informieren – nicht nur darüber, welche Rassen wo erlaubt sind, sondern auch, welche Vorgaben Sie als Halter erfüllen müssen. Dazu zählen
- Volljährigkeit
- Sachkundenachweis
- Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses
- eingezäuntes Grundstück
- Hundehaftpflicht
- Melden der Chipnummer
Außerdem müssen Sie die jeweiligen Gesetze zum Leinenzwang und zur Maulkorbpflicht beachten sowie die Kastrations- und Sterilisationspflicht. Zudem muss Ihr Hund einen sogenannten Wesenstest ablegen.
Möchten Sie sich einen Listenhund anschaffen, sollten Sie verschiedene Punkte beachten. Schon mit dem Kauf eines Hundes mit weniger aggressivem Verhalten übernehmen Sie eine große Verantworten für ihn und die Menschen um Sie herum. Bei einem Kampfhund kommen noch weitere Auflagen hinzu, die Sie im Hundegesetz Ihres Bundeslandes finden.
Oft müssen Sie mit einem Maulkorb und einer Leine führen. Sie als Halter sind dafür verantwortlich, dass kein Mensch durch Ihren Hund gefährdet (z. B. gebissen) wird, indem Sie ihn sicher führen. Rechnen Sie für das Halten, die Tests und weitere Aufwände mehr Zeit ein, als Sie es bei einem nicht gefährlichen Hund tun würden. Beachten Sie außerdem, dass auch mehr Geld nötig sein wird (z. B. für Prüfbescheinigungen oder eine höhere Hundesteuer). Bei der Urlaubsplanung (auch wenn Sie in andere Bundesländer reisen) sollten Sie aufpassen, denn mit einem Listenhund können Sie nicht überall hin reisen oder aber Sie müssen eventuell besondere Auflagen beachten.
Sollten Sie feststellen, dass Sie sich übernommen haben, finden Sie nur schwer einen neuen Besitzer und der Kampfhund verbringt dann unter Umständen längere Zeit in einem Tierheim. Sie sollten vorab also gut überlegen, ob Sie einen Kampfhund zu sich nehmen.